Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nachhilfe
1. Die Yes Nachhilfe bietet Nachhilfeunterricht in kleinen Gruppen. Wissenslücken werden systematisch aufgearbeitet und geschlossen. Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft. Anstehende Klassenarbeiten und Prüfungen werden gezielt vorbereitet.
2. Um all diesen Aufgaben gerecht werden zu können, braucht die Yes Nachhilfe Zeit. Die Anmeldung erfolgt daher auf unbestimmte Dauer, aber unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestlaufzeit (siehe Vorderseite der Anmeldung).
3. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt immer am ersten Unterrichtstag (nicht am Tag des Vertragsabschlusses).
4. Die Yes Nachhilfe gewährt dem Vertragspartner bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von 12 Kalendermonaten nach Ablauf von 6 Kalendermonaten ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Bei Wahrnehmung dieses Sonderkündigungsrechts ist der Vertragspartner verpflichtet, die Differenz zwischen der niedrigeren Nachhilfegebühr für eine Anmeldung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Kalendermonaten und der Nachhilfegebühr für eine Anmeldung mit einer Mindestlaufzeit von 6 Kalendermonaten rückwirkend ab Anmeldebeginn zu zahlen.
5. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6. Die Nachhilfegebühr wird ab dem Tag des Unterrichtsanfangs berechnet und ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist die Yes Nachhilfe berechtigt, ab dann die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die einmalige Anmeldegebühr und die Nachhilfegebühr im Teilmonat werden bei Unterrichtsbeginn fällig. Wenn der Vertragspartner mit 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilwesie in Rückstand gerät, wird der komplette Restbetrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit sofort fällig.
7. Sollte Stadt Bielefeld die Kosten der Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe übernehmen, werden die bewilligten Unterrichtsstunden direkt an Stadt Bielefeld in Rechnung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Bewilligung der Stadt Bielefeld über die Kostenübernahme schriftlich vorliegt und dass der Schüler/die Schülerin die bewilligten Stunden innerhalb vom Bewilligungszeitraum tatsächlich in Anspruch nimmt.
8. Die Nachhilfe findet in Lerngruppen von 2–5 Schülern statt. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestzahl von 2 Schülern zustande, findet die Nachhilfe als Einzelunterricht statt und die Unterrichtseinheit wird auf 45 Minuten reduziert, die vereinbarte Nachhilfegehühr ändert sich nicht. Die Unterrichtstermine werden von der Yes Nachhilfe festgelegt. Eine Verlegung der Termine aus betrieblichen Gründen ist möglich. Yes ist berechtigt, die Lehrkraft der Lerngruppen zu wechseln. Sollte der Nachhilfeunterricht nicht als Präsensunterricht stattfinden können, z.B. wegen Pandemiemaßnahmen, findet der Unterricht online statt. In diesem Fall ist der Schüler selbst verantwortlich, das passende Gerät bzw. das Software zur Verfügung stellen.
9. Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheits- oder schulbedingt zu einem Ausfall des Schülers kommen, kann der versäumte Unterricht gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung (z. B. Schul- oder Arztattest) nachgeholt werden (Ersatzstunden). Ein Ausfall muss der Yes Nachhilfe spätestens 24 St. vor dem Unterrichtsanfang mitgeteilt werden. Die Yes Nachhilfe wird die Ersatzstunden für entschuldigte Fehlzeiten nach Möglichkeit zeitnah nach dem Versäumnis erteilen, um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten. Die Terminierung der Ersatzstunden wird die Yes Nachhilfe möglichst unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Schülers/der Schülerin vornehmen. Bitte fragen Sie in der Yes Nachhilfe nach möglichen Ersatzstunden. Ersatzstunden verfallen, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Versäumnis nicht wahrgenommen werden. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich. Bleibt der Schüler dem Unterricht unentschuldigt fern, gelten diese Stunden als geleistet. Ersatzstunden verfallen nach Beendigung dieser Anmeldung.
10. Nachhilfeunterricht findet in der Weihnachtsferien, Herbstferien, Osterferien, Sommerferien und an schulfreien Tagen nicht statt. Läuft der Vertrag über die Sommerferien, wird einmal pro Kalenderjahr (Juli oder Aug.) keine Gebühr abgebucht. Ansonsten wird auch in Monaten mit Ferien und Feiertagen fällt die vereinbarte Gebühr an.
11. Im Interesse aller Eltern und Schüler hat die Yes Nachhilfe bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.
12. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine der Lehrkräfte, die in der Yes Nachhilfe tätig sind, unter der Umgehung der Yes Nachhilfe zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Unterrichtseinheit. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden uns gegenüber. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000,00.
13. Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch von der Yes Nachhilfe bearbeitet werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden erhoben sowie von Yes Nachhilfe Oelmühlenstr. 23, 33604 Bielefeld verarbeitet und genutzt. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.
14. Eventuelle nachträglich erfolgende Änderungen des Vertrages sind schriftlich zu dokumentieren.
15. Sollte eine Bestimmung des Vertrages rechtlich unzulässig sein, so gilt das diesem Vertragsinhalt am nächsten kommende. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Englisch für Kinder
1. Unterrichtsdauer: Der Unterricht findet einmal in der Woche für statt. Die Unterrichtszeit hängt von der Zahl der angemeldeten Kindern ab: 60 Minuten bei 3-8 Kinder, 45 Min. bei 2 Kinder, 30 Min. bei 1 Kind.
2. Unterrichtsmaterialien: Im Unterricht werden englischsprachige Kursbücher in Ergänzung zu den Lernmaterialien der öffentlichen Schulen der EU eingesetzt. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dem Yes Nachhilfe kopiert oder weitergegeben werden.
3. Ferien: Der Unterricht findet in den Weihnachtsferien, Osterferien, Herbstferien, Sommerferien und an gesetzlichen Feiertagen nicht statt.
4. Unterrichtsablauf: Die Unterrichtstermine werden von der Yes Nachhilfe festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich. Im Interesse aller Eltern und Schüler hat die Yes Nachhilfe bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden. Bei organisatorischem oder pädagogischem Bedarf kann Yes die Lehrkraft jederzeit wechseln. Wenn der Unterricht wegen gesetzlichen Regelungen, z.B. bei Pandemie, nicht als Präsensunterricht durchgeführt werden kann, werden die betreffenden Stunden als Onlineunterricht durchgeführt.
5. Anmeldung und Vertragsdauer: Alle Anmeldungen sind ab dem Tag der Anmeldung verbindlich. Wird 12 Monate Mindestlaufzeit vereinbart, ist der Vertrag erst für die vereinbarte Mindestlaufzeit, danach für unbestimmte Dauer gültig. Nach Beendigung der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Sollte bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit eine vorzeitige Abmeldung erfolgen und Yes Nachhilfe mit der vorzeitigen Abmeldung einverstanden sein, ist Yes Nachhilfe berechtigt, den Differenzbetrag zur höheren Unterrichtsgebühr mit einer Anmeldung von einem kürzeren Zeitraum in Rechnung zu stellen. Bei der monatlich kündbaren Vertragsoption kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
6. Zahlungsweise: Bei der Erstanmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 49 EUR für das Kursmaterial abgebucht. Die Unterrichtsgebühr wird jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus per SEPA-Lastschrift abgebucht. Die einmalige Anmeldegebühr wird bei Unterrichtsbeginn fällig. Im August wird keine Unterrichtsgebühr abgebucht, stattdessen wird eine Gebühr für das Kursbuch in Höhe von 49 Euro abgebucht. Wenn der Vertragspartner mit 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilwesie in Rückstand gerät, wird der komplette Restbetrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit sofort fällig.
7. Umsatzseuer: Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte auf Grund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist Yes Nachhilfe berechtigt, ab dann die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
8. Konkurrenzschutz: Der Kunde verpflichtet sich mit der Anmeldung, keinen unserer Nachhilfelehrer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Unterrichtseinheit. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden uns gegenüber. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000,00.
9. Änderungen: Eventuelle nachträglich erfolgende Änderungen des Vertrages sind schriftlich zu dokumentieren.
10. Schlussbestimmungen: Sollte eine Bestimmung des Vertrages rechtlich unzulässig sein, so gilt das diesem Vertragsinhalt am Nächsten kommende. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.